ZfIR 2025, 184

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGKG § 66; GKG KV Nr. 170039. Kostenfestsetzung bei zurückgewiesener Anhörungsrüge/Umfang der Erinnerung gegen den Kostenansatz GKG§ 66 GKG KVNr. 1700 BGH, Beschl. v. 13.01.2025 – V ZR 100/20 (LG München I)BGHBeschl.13.1.2025V ZR 100/20LG München I

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird eine Anhörungsrüge als unzulässig verworfen, ist gem. Nr. 1700 GKG KV eine Festgebühr von (heute) 66 € zu erheben.
2. Rügen und Einwendungen, die sich nicht gegen den Kostenansatz, sondern inhaltlich gegen die vom (hier) Senat im Beschwerde- und Anhörungsrügeverfahren getroffenen Entscheidungen richten, bleiben ohne Erfolg; die Erinnerung gem. § 66 GKG kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden.

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