ZfIR 2025, 183

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1093; GBO § 53 Abs. 1 Satz 235. Zulässige Eintragung eines dinglichen Wohnrechts als beschränkt persönliche Dienstbarkeit/Zulässige Nutzung der Räume auch zu beruflichen Zwecken BGB§ 1093 GBO§ 53 OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.04.2024 – 5 W 26/24 (AG Potsdam)OLG BrandenburgBeschl.30.4.20245 W 26/24AG Potsdam

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Eintragung eines dinglichen Wohnrechts als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1093 BGB ist keine unzulässige Eintragung i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.
2. Bei einem dinglichen Wohnrecht ist die Mitbenutzung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken erlaubt, solange das Wohnen Hauptzweck bleibt.

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