ZfIR 2025, 170

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht WEG § 16 Abs. 2 Satz 2Wirksamer Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung bei erstmaliger Kostenbelastung von Eigentümern anderer Gebäude(teile) nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes WEG§ 16 BGH, Urt. v. 14.02.2025 – V ZR 236/23 (LG Braunschweig)BGHUrt.14.2.2025V ZR 236/23LG Braunschweig

Leitsatz des Gerichts:

Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den auf diesen Gebäudeteil (bzw. auf das separate Gebäude) entfallenden Erhaltungskosten zu beteiligen; anders kann es nur dann liegen, wenn ein sachlicher Grund für die Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer besteht.

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