ZfIR 2024, 177

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGG Art 12; BNotO §§ 1, 5, 8, 9, 14, 27, 28, 56; BRAO §§ 1, 2, 46; BGB § 611a; GewO § 10635. Fehlende persönliche Eignung zum Notaramt bei in Kanzlei angestelltem Rechtsanwalt GGArt. 12 BNotO§ 1 BNotO§ 5 BNotO§ 8 BNotO§ 9 BNotO§ 14 BNotO§ 27 BNotO§ 28 BNotO§ 56 BRAO § 1 BRAO § 2 BRAO § 46 BGB§ 611a GewO§ 106 KG, Urt. v. 23.01.2024 – AR 3/23 Not (nicht rechtskräftig)KGUrt.23.1.2024AR 3/23 Notnicht rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die zur Bestellung als (Anwalts-)Notar erforderliche persönliche Eignung erfordert nicht nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Unabhängigkeit des Bewerbers um eine Notarstelle. Ein bei anderen Rechtsanwälten im Angestelltenverhältnis beschäftigter Rechtsanwalt besitzt diese persönliche Unabhängigkeit regelmäßig nicht. Daran ändert es nichts, wenn der angestellte Rechtsanwalt bereits eine herausgehobene Stellung erlangt hat (hier sog. Counsel).

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