ZfIR 2024, 176

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBeurkG § 51 Abs. 3; BNotO § 18 Abs. 1, 2; NotAktVV § 4032. Keine Pflicht des Notars zur Gewährung der Einsicht in Nebenakte trotz Entbindung von Verschwiegenheitspflicht BeurkG§ 51 BNotO§ 18 NotAktVV § 40 BGH, Beschl. v. 11.01.2024 – V ZB 63/22 (LG Essen)BGHBeschl.11.1.2024V ZB 63/22LG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.

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