ZfIR 2023, 194

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBBerG § 534. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Wahrung der 110-Jahresfrist bei Löschung beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nach § 5 Abs. 1 GBBerG GBBerG§ 5 OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.02.2023 – 15 Wx 249/23 (AG Nürnberg)OLG NürnbergBeschl.16.2.202315 Wx 249/23AG Nürnberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ergibt sich aus dem Grundbuch oder den Grundakten das Geburtsdatum des Berechtigten einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit nicht, kann eine Löschung des Rechts gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 GBBerG erst 110 Jahre nach Grundbucheintragung erfolgen.
2. Von dem Wortlaut des § 5 GBBerG kann auch dann nicht abgewichen werden, wenn die Bewilligung hinsichtlich der eingetragenen Dienstbarkeit bereits vor 119 Jahren erfolgte.

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