RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2022
Aktuell
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der COVID-19-Pandemie unzulässig
Mit Beschluss vom 10. 2. 2022 (1 BvR 1073/21) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der die Beschwerdeführerinnen (BF zu 1) ist die Muttergesellschaft einer Hotel-Unternehmensgruppe, die BF zu 2) ist eine Hotelbetriebsgesellschaft in der Unternehmensgruppe und der BF zu 3) hat eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der BF zu 1) übernommen) im Wesentlichen geltend machen, durch die wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen Einschränkungen des Beherbergungs-, Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebs ihrer Hotels wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht zu sein.
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da die Beschwerdeführerinnen eine Verletzung in ihren Grundrechten (Art. 12, 14 GG) durch die angegriffenen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§ 28a Abs. 1 Nr. 5, 7, 8, 9, 12, 13, 14 und 17 und bei sachgerechter Auslegung auch gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10) nicht schlüssig aufzeigen. Darüber hinaus genügt sie nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung und der Subsidiarität, weil die Beschwerdeführerinnen insbesondere gehalten waren, zunächst fachgerichtlichen Rechtschutz in der Hauptsache zu suchen sowie eine fachgerichtliche Klärung herbeizuführen, ob ihnen Entschädigungsansprüche zustehen. (BVerfG PM Nr. 24/2022 v. 16. 3. 2022)