ZfIR 2022, 208

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 ZfIR-Report 

Im Februar anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Einkommensteuer

Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerliche Kürzung für betrieblichen Grundbesitz

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 1; BewG § 125 Abs. 2, § 126 Abs. 2; EStG § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1/b
Ist die Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes (als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG) als reines Ertragswertverfahren ausgestaltet, das sich am Hektarwert und den ungenutzten Flächen orientiert? – Werden Betriebsmittel (wie etwa Maschinenbesatz) und Gebäude sowie Zu- und Abschläge hierbei berücksichtigt? – Hat eine Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes ausschließlich nach den Eigentumsverhältnissen des Grund und Bodens zu erfolgen? – Ist die Aufteilung für die Anrechnung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG nach Wirtschaftsgütergruppen unter Ausscheidung des Wertanteils für Grund und Boden vorzunehmen? – Revision des Finanzamts
BFH: III R 34/21
Vorinstanz: FG Leipzig v. 13. 10. 2021 – 2 K 942/20

Umsatzsteuer

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Überlassung von Parkplätzen an Hotelgäste

RL 112/2006/EG Art. 98; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1, 2
Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, WLAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: XI R 22/21
Vorinstanz: FG Hannover v. 19. 8. 2021 – 5 K 174/19

Vorsteuerabzug für Büro/Arbeitszimmer im ansonsten privat genutzten Einfamilienhaus

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; UStAE Abschn. 15.2c Abs. 16
Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt – Ist die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort „Arbeiten“ ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen? – Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2c Abs. 16 Satz 5 UStAE)? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen (das bisher unter dem Az. XI R 3/19 geführte Verfahren wurde nach der Entscheidung des EuGH vom 14. 10. 2021 in dem Verfahren Rs C-45/20 wiederaufgenommen und wird unter dem Az. XI R 28/21 fortgeführt)
BFH: XI R 28/21
Vorinstanz: FG Leipzig v. 19. 3. 2018 – 5 K 249/18

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