ZfIR 2021, 192

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 ZfIR-ReportSteuerrecht 

Im Februar anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Einkommensteuer

Geschlossener Immobilienfonds

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21

Gewerbesteuer

Wohnungsbaugesellschaft: Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei inländischen Betriebsstätten – Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischem Ort der Geschäftsleitung und inländischer Betriebsstätte

GewStG § 9 Nr. 3; AO § 12 Satz 1, 2 Nr. 8; DBA NL Art. 2, 5
1. Wird nach einem DBA der im Inland befindlichen Betriebsstätte (hier: Baustellen zum Bau von Wohnungen) eines Vertragsstaats das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 5 Abs. 1, 2, 3 DBA-Niederlande), löst dies dann, entweder grundsätzlich oder im Hinblick auf detaillierte inländische Besteuerungsmerkmale, eine Besteuerungspflicht dieses Vertragsstaats aus – Obliegt die Ausgestaltung der Besteuerung einzig innerstaatlichem Recht (hier: § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG), soweit das DBA keine Einschränkungen vorgibt – 2. Ist für die Zuordnungsentscheidung über die Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischer Geschäftsleitungs-Betriebsstätte und inländischen Betriebsstätten der Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer zu berücksichtigen – 3. Bedeuten im Rahmen eines Joint Audits getroffene Vereinbarungen über die Zuweisung von Gewinnen (hier: aus der Bebauung und Veräußerung der Wohngrundstücke) eine verbindliche Festlegung der Beteiligten? – Revision des Finanzamts
BFH: I R 32/20 (IV R 16/20)
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 28. 5. 2020 – 9 K 1904/18 G

Umsatzsteuer

Parkplatzgestellung für Hotelgäste

UStG § 12 Abs. 1, 2 Nr. 11
Dient die Einräumung von Parkmöglichkeiten der Vermietung, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Übernachtung und der Parkplatzgestellung besteht und diese dem ermäßigten Steuersatz unterliegt? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: XI R 34/20
Vorinstanz: FG Leipzig v. 23. 9. 2020 – 2 K 352/20

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