RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
VG Berlin: Bau modularer Flüchtlingsunterkunft zulässig
Eine modulare Flüchtlingsunterkunft in Berlin darf in der geplanten Form errichtet und betrieben werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (VG Berlin, Beschl. v. 23. 1. 2020 – VG 13 L 326.19).
Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in den denkmalgeschützten Telefunken-Werken Berlin, auf dem ein weiteres Unternehmen eine Privatschule betreibt. Mit ihrem Eilantrag wendet sie sich gegen die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft für 211 Personen auf ihrem Nachbargrundstück.
Den ursprünglichen bezirklichen Planungen zufolge sollte auf dem Vorhabengrundstück ein Sport-, Schul- und Kitastandort entstehen. Entsprechend ist die Fläche im Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich auch das Grundstück der Antragstellerin liegt, als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kita, Schule, Spielplatz“ festgesetzt.
Nach der Entscheidung des VG verstoßen die bauaufsichtliche Zulassung und die erteilten Befreiungen nicht gegen Nachbarrechte der Antragstellerin.
(PM VG Berlin Nr. 3/2020 v. 23. 01. 2020)