RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
Gesetzgebung: Eckpunkte Grundsteuerreformvorschlag
Anfang Februar 2019 legten die Finanzminister ein Eckpunktepapier zur Grundsteuerreform vor, in dem sich Bund und Länder auf ein Gerüst der Grundsteuerreform verständigen. Viele Verbände sehen jedoch Anpassungsbedarf, da vor allem Mieter und Eigentümer in Ballungsräumen unangemessen höher belastet würden. Die Berechnung soll künftig auf drei Punkten basieren: dem Alter des Gebäudes, dem regionalen Bodenrichtwert – also dem Wert des unbebauten Grundstücks – und den aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten. Auf Basis dieser Einigung soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, dem auch die Länder letztlich zustimmen müssen. Bis Ende 2019 muss die Neuregelung beschlossen sein. So hatte das BVerfG im vergangenen Jahr geurteilt.
(PM PSD Bankengruppe v. 5. 2. 2019)