ZfIR 2019, 154

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1195; FamFG § 439 Abs. 2, § 478 Abs. 1, § 479 Abs. 1; GBO §§ 19, 41, 42, 60 Abs. 1, § 6734. Bewilligung und Nachweis der Kraftloserklärung des Grundschuldbriefs durch Eigentümer als Voraussetzungen der Löschung einer Inhabergrundschuld BGB§ 1195 FamFG§ 439 FamFG§ 478 FamFG§ 479 GBO§ 19 GBO§ 41 GBO§ 42 GBO§ 60 GBO§ 67 KG, Beschl. v. 22.01.2019 – 1 W 127/18KGBeschl.22.1.20191 W 127/18

Leitsatz des Gerichts:

Hat das Grundbuchamt dem eingetragenen Eigentümer den Brief für eine Inhabergrundschuld (§ 1195 BGB) ausgehändigt, genügt es für deren Löschung, wenn der eingetragene Eigentümer die Löschung bewilligt und einen von ihm erwirkten, rechtskräftigen Ausschließungsbeschluss vorlegt, in dem der Brief für kraftlos erklärt wird.

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