ZfIR 2019, 154

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtZPO § 929 Abs. 2; Brüssel I-VO Art. 38 Abs. 1 a. F.33. Geltung der Monatsfrist für Eintragung einer Sicherungshypothek aufgrund im Ausland erlassenen und in Deutschland für vollstreckbar erklärten Titels ZPO§ 929 Brüssel I-VO a.F.Art. 38 BGH, Beschl. v. 13.12.2018 – V ZB 175/15 (OLG München)BGHBeschl.13.12.2018V ZB 175/15OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Die in § 929 Abs. 2 ZPO geregelte Monatsfrist erfasst auch die Vollziehung eines Arrestbefehls, der in einem anderen Mitgliedstaat erlassen (hier: italienische Sicherstellungsbeschlagnahme) und in Deutschland für vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 4. 10. 2018 – C-379/17, Società Immobiliare Al Bosco Srl, EU:C:2018:806).

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