ZfIR 2018, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Aktuell

Eigentumsübergang: Anzeigepflichten gegenüber Schornsteinfeger

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (BGBl. 2017 I, S. 2495) hat der Gesetzgeber eine neue Anzeigepflicht eingeführt. Nach § 1 Abs. 2 S. 2 SchfHwG hat im Fall des Übergangs des Eigentums an einem Grundstück oder einem Raum der neue Eigentümer den Eigentumsübergang unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich nach dem Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 SchfHwG).
(Quelle: DNotI Aktuelles v. 29. 1. 2018)

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