ZfIR 2018, 156

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 29 Nr. 139. Kostenschuldnerschaft durch Veranlassung notarieller Amtstätigkeit auch bei bereits durch Dritten erteiltem Beurkundungsauftrag GNotKG§ 29 KG, Beschl. v. 11.12.2017 – 9 W 63/16, 64/16 (LG Berlin)KGBeschl.11.12.20179 W 63/16, 64/16LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Kostenschuldner i. S. d. § 29 Nr. 1 GNotKG ist regelmäßig derjenige, der durch sein Ansuchen unmittelbar die notarielle Amtstätigkeit veranlasst (Anschluss BGH, Beschl. v. 19. 1. 2017 – V ZB 79/16 juris Rz. 6 ff.). Der Umstand, dass bereits ein Beurkundungsauftrag erteilt ist, steht der Annahme eines weiteren Auftrags nicht entgegen (Aufgabe Senat, Beschl. v. 22. 11. 2016 – 9 W 30/16, juris Rz. 10).

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