ZfIR 2018, 156

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGrEStG § 22 Abs. 135. Unerheblichkeit einer Falschbezeichnung in Unbedenklichkeitsbescheinigung (hier: Gesellschafter einer GbR statt GbR) für Eigentumseintragung GrEStG§ 22 OLG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 – 2 Wx 179/17 (AG Jülich)OLG KölnBeschl.3.8.20172 Wx 179/17AG Jülich

Leitsatz der Redaktion:

Bezeichnet eine vom Notariat vorgefertigte und vom Finanzamt ausgefertigte, dem Grundbuchamt mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung als Erwerber fälschlicherweise nicht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern deren Gesellschafter jeweils mit dem Zusatz „Anteil GbR“, ist dies für die vom Grundbuchamt vorzunehmenden Eintragung unerheblich.

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