ZfIR 2018, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § 12c Abs. 4 Satz 1; GBV § 46 Abs. 1; RpflG § 3 Buchst. h34. Kein berechtigtes Interesse zur (erweiterten) Grundbucheinsicht bei vorgetragener allgemeiner Relevanz von Einkommens- und Vermögensverhältnissen für kindliche Unterhaltsregelung GBO§ 12 GBO§ 12c GBV§ 46 RpflG§ 3 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.11.2017 – I-3 Wx 213/17 (AG Mönchengladbach-Rheydt)OLG DüsseldorfBeschl.17.11.2017I-3 Wx 213/17AG Mönchengladbach-Rheydt

Leitsätze des Gerichts:

1. Zu den Voraussetzungen der Behandlung des ausdrücklich als „Erinnerung“ bezeichneten Rechtsmittels gegen eine Grundbucheinsicht verweigernde Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, das der Rechtspfleger entgegen § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO unter Nichtabhilfe vorgelegt hat, als Beschwerde und einer vom Senat hierüber – unter Ausgleichung eines kostenrechtlichen Nachteils (§ 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG) – zu treffenden eigenen Sachentscheidung.
2. Zur – hier vom Senat als Ergebnis einer Interessenabwägung verneinten – erweiterten Grundbucheinsicht in Gestalt eines vollständigen Grundbuchauszuges, betreffend den Grundbesitz und den schuldrechtlichen Vertrag, aufgrund dessen der Grundbesitz an die Mutter des gemeinsamen Sohnes aufgelassen worden ist aus Anlass einer Unterhaltsregelung für den Sohn, wozu auch die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter relevant seien.

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