ZfIR 2018, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 681 Satz 2, § 668; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1, § 21b Abs. 1 Satz 531. Keine Pflicht des Verfügungsberechtigten zur Verzinsung der vom Erwerber aufgrund Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks erhaltenen Geldleistungen BGB§ 681 BGB§ 668 InVorG§ 16 InVorG§ 21b BGH, Urt. v. 08.12.2017 – V ZR 296/16 (KG)BGHUrt.8.12.2017V ZR 296/16KG

Leitsatz des Gerichts:

Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gem. §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen. § 681 Satz 2, § 668 BGB und § 21b Abs. 1 Satz 5 InVorG sind auf diese Geldleistungen nicht entsprechend anwendbar.

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