ZfIR 2018, 141

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVertragsrechtBGB § 307 Abs. 1 Satz 2Unwirksame Vereinbarung eines „Vorpachtrechts“ ohne nähere Ausgestaltung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot BGB§ 307 BGH, Urt. v. 24.11.2017 – LwZR 5/16 (OLG Naumburg)BGHUrt.24.11.2017LwZR 5/16OLG Naumburg

Leitsatz des Gerichts:

Die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm „ein Vorpachtrecht eingeräumt“ wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.

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