RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2017
Aktuell
Gesetzentwurf: Gebäudeenergiegesetz
Als „verpasste Chance“ bezeichnete Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in Berlin den Entwurf des sog. Gebäudeenergiegesetzes. In diesem Gesetz sollen die bereits geltenden energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst werden. Danach will die Bundesregierung weiterhin am Energiebedarfsausweis für Wohngebäude festhalten. Der Energieausweis auf Basis des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes habe sich als irreführend und damit als nutzlos erwiesen. Der errechnete Bedarf entspreche nur selten dem gemessenen Verbrauch. Es gäbe keine vernünftigen Gründe, hieran weiter festzuhalten, so Haus & Grund. Das Gebäudeenergiegesetz soll in der 7. KW im Bundeskabinett behandelt werden. Geplant ist die Einführung von neuen Effizienzklassen. Außerdem sollen Vor-Ort-Begehungen oder alternativ die Übersendung von Fotos Pflicht werden. Haus & Grund plädierte dafür, für bestehende Wohngebäude den Verbrauchsausweis als Standardausweis zu etablieren und den freiwilligen, individuellen Sanierungsfahrplan zu fördern. Hintergrund: Wer ein Gebäude oder ein Gebäudeteil verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, muss dafür einen Energieausweis ausstellen lassen. Energieausweise werden als gesetzlicher Standard auf Basis eines errechneten Energiebedarfs gefertigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die tatsächlich verbrauchten Energiemengen herangezogen werden. Der Energieausweis soll Eigentümer und Mieter darüber informieren, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Zudem soll er den Eigentümern Hinweise für energetische Modernisierungen liefern.
(Quelle: Pressemitteilung Haus & Grund vom 13. 2. 2017)