ZfIR 2017, 158

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und Grundbuchrecht BGB § 885 Abs. 1 Satz 1; InsO § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 135. Eintragung einer Vormerkung aufgrund einstweiliger Verfügung zur Sicherung insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs bei fehlender widerleglicher Vermutung des Verfügungsgrunds BGB§ 885 InsO§ 134 InsO§ 143 OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.12.2016 – 1 U 166/16 (rechtskräftig; LG Baden-Baden)OLG KarlsruheUrt.19.12.20161 U 166/16rechtskräftigLG Baden-Baden

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei der nicht erforderlichen Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrunds zur Eintragung einer Vormerkung (hier: Rückübertragung anfechtbarer Grundschuld zur Masse) handelt es sich um eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds.
2. Die Vermutung des Vorliegens eines Verfügungsgrunds ist durch ein längeres Zuwarten mit der Beantragung der Eintragung einer einstweiligen Verfügung nicht widerlegt, wenn bis zur Antragstellung (Kaufvertrags-)Verhandlungen zwischen dem Verfügungskläger und dem Verfügungsbeklagten in der Erwartung einer anderweitigen Erledigung der Sache stattgefunden haben.

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