ZfIR 2017, 157

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB § 765 Abs. 132. Keine Inanspruchnahme aus Gewährleistungsbürgschaft bei mangels Fertigstellung der Arbeiten fehlender Abnahme des Werks BGB§ 765 LG Wiesbaden, Urt. v. 10.03.2016 – 9 O 79/15 (rechtskräftig)LG WiesbadenUrt.10.3.20169 O 79/15rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Fehlt es an fertiggestellten Arbeiten im Sinne der für den Auftragnehmer abgegebenen Bürgschaft, so kann der Auftraggeber den Bürgen nicht wegen der von diesem insoweit ZfIR 2017, 158übernommenen Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch nehmen. Vertragserfüllungsansprüche werden von dieser Bürgschaft gerade nicht erfasst.
2. Was unter fertiggestellten Arbeiten im Sinne der Bürgschaftsurkunde zu verstehen ist, bestimmt sich in erster Linie nach dem Wortlaut des der Bürgschaft zugrunde liegenden Bauvertrags; dies folgt aus dem Wesen der Bürgschaft als ein akzessorisches Sicherungsmittel.

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