ZfIR 2017, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVertragsrecht BGB § 199 Abs. 1 Satz 2, § 280 Abs. 1Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage (hier: Verjährung, erklärte Wertsteigerung, abnehmender Steuervorteil) BGB§ 199 BGB§ 280 BGH, Versäumnisurt. v. 17.06.2016 – V ZR 134/15 (OLG Hamburg)BGHVersäumnisurt.17.6.2016V ZR 134/15OLG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung im Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage liegt die erforderliche Kenntnis anspruchsbegründender Umstände erst vor, wenn der Käufer nachvollziehen kann, worauf die höhere Zuzahlung zurückzuführen ist. Dies ist ihm regelmäßig erst nach Erhalt der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. des Mietpools für den betroffenen Zeitraum möglich.
2. Wird als Kaufanreiz für eine Immobilie auf deren wirtschaftliche Rentabilität hingewiesen, muss der Verkäufer auch über die hierfür bedeutsamen tatsächlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urt. v. 15. 10. 2004 – V ZR 223/03, ZfIR 2005, 245 (m. Anm. Häublein, S. 249) = ZIP 2005, 306 = NJW 2005, 983).
3. Wird eine langfristige Finanzierung eines Immobilienkaufs mit damit einhergehenden Steuervorteilen und zugleich ein Annuitätendarlehen vorgeschlagen, ist über eintretende negative Auswirkungen des sich Jahr für Jahr verringernden Zinsanteils der Darlehensraten auf den Steuervorteil aufzuklären.

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