RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
AG München: Gerechtfertigte Eigenbedarfskündigung trotz Auslandstätigkeit
Der Wunsch eines Profifußballers, der im Ausland arbeitet, in seiner freien Zeit mit seiner Familie in seiner Eigentumswohnung in München zu leben, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen (AG München, Urt. 30. 9. 2014 – 473 C 7411/14).
Der Kläger erwarb im Jahr 2011 eine 45,56 qm große Wohnung in München, die seit Februar 2000 an die beklagte Mieterin vermietet war. Im April 2013 kündigte der Kläger die Wohnung; als Kündigungsgrund war Eigenbedarf des Klägers gemeinsam mit seiner zukünftigen Frau angegeben. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Kläger beabsichtige, im Frühsommer zu heiraten und gemeinsam mit seiner Frau einen Wohnsitz in München zu begründen. Aufgrund des Berufs des Klägers als Profifußball-Spieler bei einem Münchner Verein arbeite er zwar nicht immer in München. Er beabsichtige aber, die streitgegenständliche Wohnung gemeinsam mit seiner Frau als Hauptwohnsitz zu behalten und immer wieder dorthin zurückzukehren und diese Wohnung auch in der Winterpause zu nutzen. Die Mieterin räumte die Wohnung nicht. Sie hielt den Kündigungsgrund für vorgeschoben.
Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem AG München. Die zuständige Richterin gab dem Kläger Recht und verurteilte die Mieterin zur Räumung der Wohnung. Das Gericht vernahm die Ehefrau des Klägers. Diese gab an, wieder nach München zurückkehren zu wollen und dort einen gemeinsamen Wohnsitz in München mit dem Kläger und dem gemeinsamen Kind zu begründen. Beide hätten sich entschieden, dass das Kind in Deutschland aufwachsen solle. Es sei verständlich, dass der Kläger gemeinsam mit seiner aus der Gegend von München stammenden Ehefrau eine Wohnung in München beziehen möchte, so das AG München in seiner Entscheidung.
(Quelle: Pressemitteilung des AG München 09/16 vom 29. 1. 2016)