ZfIR 2016, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht BGB § 858 Abs. 133. Unterlassungsanspruch gegen den Halter nach Parken seines Fahrzeugs auf einem privaten Parkplatz ohne Parkschein BGB§ 858 BGH, Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 160/14 (LG Regensburg)BGHUrt.18.12.2015V ZR 160/14LG Regensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.
2. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt.
3. Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urt. v. 21. 9. 2012 – V ZR 230/11, NJW 2012, 3781, Rz. 13).

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