ZfIR 2016, 143

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung Steuerrecht GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6, 7Keine Kürzung der GrESt um die Instandhaltungsrücklage bei Erwerb einer Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung GrEStG§ 8 GrEStG§ 9 WEG§ 10 FG Leipzig, Urt. v. 25.06.2014 – 6 K 193/12 (nicht rechtskräftig)FG LeipzigUrt.25.6.20146 K 193/12nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird eine Eigentumswohnung bei einer Zwangsversteigerung erworben, ist das Meistgebot ohne eine Kürzung um die anteilige Instandhaltungsrücklage als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen.
2. Seit der mit Wirkung ab 1. 7. 2007 erfolgten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) steht die bereits gebildete Instandhaltungsrücklage in der Rechtsträgerschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht etwa des einzelnen Wohnungseigentümers und kann daher weder bei einem rechtsgeschäftlichen Eigentümerwechsel noch bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung Gegenstand des Erwerbsvorgangs sein.

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