ZfIR 2016, 138

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung Vertragsrecht AEUV Art. 101 Abs. 1Keine generelle Wettbewerbswidrigkeit von Konkurrenzschutzklauseln in gewerblichen Mietverträgen AEUVArt. 101 EuGH, Urt. v. 26.11.2015 – Rs C-345/14 (Augstākā tiesa (Oberster Gerichtshof, Lettland))EuGHUrt.26.11.2015Rs C-345/14Augstākā tiesa (Oberster Gerichtshof, Lettland)

Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Lettisch):

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein Geschäftsraummietvertrag über die Vermietung einer Supermarktfläche in einem Einkaufszentrum eine Klausel enthält, die dem Mieter das Recht einräumt, der Vermietung von Gewerbeflächen in diesem Einkaufszentrum durch den Vermieter an andere Mieter zu widersprechen, für sich genommen nicht bedeutet, dass dieser Vertrag eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne dieser Bestimmung bezweckt.
2. Geschäftsraummietverträge wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, bezüglich derer sich nach einer vertieften Prüfung des wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhangs, in dem sie stehen, sowie der Besonderheiten des betreffenden relevanten Marktes erweist, dass sie erheblich zu einer möglichen Abschottung dieses Marktes beitragen, können als Vereinbarungen angesehen werden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i. S. v. Art. 101 Abs. 1 AEUV „bewirken“. Die Bedeutung des Beitrags des einzelnen Vertrags zu dieser Abschottung hängt u. a. von der Stellung der Vertragspartner auf diesem Markt und der Laufzeit dieses Vertrags ab.

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