ZfIR 2015, 166

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBeamtStG §§ 34, 27; StGB §§ 266, 33139. Entfernung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei dessen rechtskräftig festgestellter Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Untreue in einem ZwangsverwaltungsverfahrenBeamtStG§ 34BeamtStG§ 27StGB§ 266StGB§ 331OVG Magdeburg, Urt. v. 18.11.2014 – 10 L 3/14 (VG Magdeburg)OVG MagdeburgUrt.18.11.201410 L 3/14VG Magdeburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Dem Grundbuchrechtspfleger kommt in der Zwangsverwaltung von Grundstücken eine verfahrensbeherrschende Stellung zu.

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