ZfIR 2015, 164

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 241 Abs. 2, § 242; HeizkostenVO § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 131. Zur Berücksichtigung unzumutbarer Kostenverschiebungen durch verbrauchsabhängige Wasserabrechnung bei hohem WohnungsleerstandBGB§ 241BGB§ 242HeizkostenVO§ 9HeizkostenVO§ 8BGH, Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 9/14 (LG Frankfurt/O.)BGHUrt.10.12.2014VIII ZR 9/14LG Frankfurt/O.

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch bei hohen Wohnungsleerständen (hier: im Hinblick auf einen im Rahmen der Stadtplanung vorgesehenen Abriss eines 28-Familienhauses) hat es grundsätzlich bei der in § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben.

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