ZfIR 2014, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 912 Abs. 2 Satz 235. Grundstücksteilung als maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung der Geldrente bei daraus resultierendem ÜberbauZfIR 2014, 163BGH, Urt. v. 22.11.2013 – V ZR 199/12 (KG)BGHUrt.22.11.2013V ZR 199/12KG

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Grundstücksteilung an. Allerdings ruhen die Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und das Rentenrecht solange, bis die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen.

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