ZfIR 2014, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 138, 780; ZPO § 76732. Keine Aufklärungspflicht der Bank bei lediglich auffälligem, aber nicht grobem Missverhältnis zwischen vollfinanziertem Kaufpreis und Verkehrswert der ImmobilieBGH, Urt. v. 10.12.2013 – XI ZR 508/12 (OLG Dresden)BGHUrt.10.12.2013XI ZR 508/12OLG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurt. v. 5.6.2012 – XI ZR 173/11, juris Rz. 18).

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