ZfIR 2014, 148

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSteuerrechtUStG § 13b; RL 77/388/EWG Art. 21, Art. 6 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1Kein Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den ein eigenes Grundstück bebauenden Bauträger bei einer an ihn erbrachten WerklieferungUStG§ 13bRL 77/388/EWGArt. 21RL 77/388/EWGArt. 6RL 77/388/EWGArt. 5BFH, Urt. v. 22.08.2013 – V R 37/10 (FG Münster) +BFHUrt.22.8.2013V R 37/10FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 ist entgegen Abschn. 182a Abs. 11 UStR 2005 einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.
2. Auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen kommt es entgegen Abschn. 182a Abs. 10 UStR 2005 nicht an.

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