ZfIR 2013, 155

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 550, 12634. Unzulässige „Schriftformkündigung“ und angemessene Vertragsstrafenhöhe wegen Verstoß gegen die BetriebspflichtLG Halle/Saale, Urt. v. 16.01.2012 – 3 O 1176/11LG Halle/SaaleUrt.16.1.20123 O 1176/11

Leitsätze der Redaktion:

1. Vereinbaren die Parteien eines die Schriftform wahrenden befristeten Mietvertrags nachträglich formlos eine Reduzierung des Mietzinses, handelt der Mieter treuwidrig, wenn er sich zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags auf die Verletzung der Schriftform beruft.

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