ZfIR 2013, 154

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 530 Abs. 133. Widerruf eines schenkungshalber zugewandten WohnrechtsBGH, Urt. v. 13.11.2012 – X ZR 80/11 (OLG Rostock)BGHUrt.13.11.2012X ZR 80/11OLG Rostock

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.

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