ZfIR 2012, 143

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtUStG § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 4; RL 77/388/EWG Art. 4, 17; EEG 2004 § 11 Abs. 2 Satz 139. Vorsteuerabzugsberechtigung des privaten Betreibers einer Photovoltaikanlage in Höhe des unternehmerischen Nutzungsanteils (hier: Carportanbau)BFH, Urt. v. 19.07.2011 – XI R 21/10 (FG Hannover)BFHUrt.19.7.2011XI R 21/10FG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten PKW verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Carports berechtigt sein; er hat dann aber die private Verwendung des Carports als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern.

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