ZfIR 2012, 142

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 434, 437, 44433. Erkennbare Aufklärungspflicht des Wohnungsverkäufers über fehlende baurechtliche GenehmigungenOLG Rostock, Urt. v. 08.12.2011 – 3 U 16/11 (LG Schwerin)OLG RostockUrt.8.12.20113 U 16/11LG Schwerin

Leitsätze des Gerichts:

1. Aunahmsweise steht der positiven Kenntnis im Rahmen eine Arglist die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen gleich, wenn sich diese dem Täuschenden nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen mussten. Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen. Weigert sich also der Verkäufer einer Immmobilie, von sich aufdrängenden Umständen und deren sich ebenfalls aufdrängenden Bedeutung für den Käufer Kenntnis zu nehmen, muss dies nach den für die Bankenhaftung entwickelten Grundsätzen dem positiven Wissen, dem sich der Verkäufer verschließt, gleichstehen.

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