ZfIR 2011, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1193 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2; EGBGB Art. 229 § 18 Abs. 335. Eintragungshindernis bei mit gesetzeswidriger Fälligkeitsregelung beurkundeter SicherungsgrundschuldOLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.11.2010 – I-3 Wx 264/10 (AG Duisburg)OLG DüsseldorfBeschl.17.11.2010I-3 Wx 264/10AG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Soll eine – nach dem 19.8.2008 bestellte – der Sicherung einer Geldforderung (hier: ,,Absicherung eines kurzfristigen persönlichen Kredites") dienende – Buchgrundschuld nach der notariellen Urkunde ohne vorherige Kündigung des Kapitals sofort fällig sein, so steht ihrer Eintragung ins Grundbuch das Hindernis einer gesetzwidrigen Fälligkeitsregelung entgegen.

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