ZfIR 2011, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 556a Abs. 1 Satz 231. Erforderlichkeit des Nachweises der Richtigkeit der tatsächlichen Verbrauchswerte bei nicht geeichtem WasserzählerBGH, Urt. v. 17.11.2011 – VIII ZR 112/10 (LG Bautzen)BGHUrt.17.11.2011VIII ZR 112/10LG Bautzen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist.

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