ZfIR 2011, 153

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 123; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3, § 569 Abs. 133. Arglistige Täuschung bei grober Unrichtigkeit der von dem Vertriebsmitarbeiter kalkulierten Miete für steuersparende ImmobilieninvestitionOLG München, Beschl. v. 06.09.2010 – 5 W 1997/10 (LG München I)OLG MünchenBeschl.6.9.20105 W 1997/10LG München I

Leitsätze der Redaktion:

1. Bei einer Schadensersatzklage gegen die Bank ersetzen weder Evidenz noch instiutionaliesertes Zusammenwirken von Bank und Vertrieb das vom Anleger vorzutragende Tatbestandserfordernis der arglistigen Täuschung durch den Vertrieb.

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