ZfIR 2009, 152

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtWEG §§ 62, 47 a. F.38. Erstattungspflicht auch außergerichtlicher Kosten bei Rücknahme eines Antrags auf Wohngeldzahlung nach rechtskräftiger Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über JahresabrechnungOLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2008 – I-3 Wx 254/08 (LG Wuppertal)OLG DüsseldorfBeschl.19.12.2008I-3 Wx 254/08LG Wuppertal

Leitsatz des Gerichts:

Nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem auf Zahlung von Wohngeld gerichteten Verfahren wegen der unsicherer gewordenen Basis ihrer Forderung (Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen in einem Parallelverfahren) ihren Antrag „zur Vermeidung weiterer Kosten“ zurück, so rechtfertigt dies eine sie gegenüber sonstigen Antragsrücknahmen privilegierende Kostenregelung nicht.

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