ZfIR 2009, 151

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 917 Abs. 134. Einräumung eines kostenpflichtigen Notwegerechts bei Kfz-Erreichbarkeit eines Grundstücks ausschließlich über PrivatwegBGH, Teilurt. und Urt. v. 12.12.2008 – V ZR 106/07 (OLG Hamm)BGHTeilurt. und Urt.12.12.2008V ZR 106/07OLG Hamm

Leitsätze des Gerichts:

1. Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrand über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.
2. Benutzt neben dem Berechtigten auch der duldungspflichtige Grundstückseigentümer die für einen Notweg in Anspruch genommene Fläche, tragen sie die Unterhaltungskosten anteilig.

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