ZfIR 2009, 135

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtEEG 2004 §§ 5 Abs. 1,  11 Abs. 1,  11 Abs. 2,  11 Abs. 3,  11 Abs. 4Höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wenn Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildetEEG§ 5EEG§ 11EEG§ 11EEG§ 11EEG§ 11BGH, Urt. v. 29.10.2008 – VIII ZR 313/07 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.29.10.2008VIII ZR 313/07OLG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Fotovoltaikanlagen sind nur dann im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich auf oder an einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude als Trägergerüst die Hauptsache bildet, von der die darauf oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne Zwischenschaltung eines durch eine eigene statische Trägerkonstruktion gekennzeichneten Gebäudes darauf ausgerichtet ist, die Fotovoltaikmodule zu tragen.

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