ZfIR 2008, 158

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Steuerrecht BewG §§ 26, 99, 138; ErbStG § 13a39. Keine Einordnung eines im Miteigentum von Eheleuten stehenden, dem Betrieb eines der Eheleute dienenden Grundstücks als Betriebsgrundstück bei Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge BewG§ 26 BewG§ 99 BewG§ 138 ErbStG§ 13a BFH, Urt. v. 14.02.2007 – II R 69/05 (FG Kassel)BFHUrt.14.2.2007II R 69/05FG Kassel

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Steuervergünstigungen des § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ErbStG sind nur zu gewähren, wenn das erworbene Vermögen sowohl aufseiten des Erblassers oder Schenkers als auch aufseiten des Erwerbers Vermögen i. S. d. Abs. 4 Nr. 1 oder 2 der Vorschrift gewesen bzw. geblieben ist.
2. Für die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG vorzunehmenden Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit und – bei Betriebsgrundstücken, die zu einem Gewerbebetrieb gehören – über den Gewerbebetrieb sind die Verhältnisse beim Erblasser oder Schenker maßgebend. Ob die erworbene wirtschaftliche Einheit beim Erwerber Betriebsgrundstück geblieben ist, ist im Rahmen der Steuerfestsetzung zu prüfen.
3. Übertragen Eheleute ein ihnen zu Miteigentum gehörendes Grundstück, das dem Betrieb eines der Ehegatten dient, im Wege vorweggenommener Erbfolge zusammen mit dem Betrieb auf ein Kind, ändert § 26 BewG nichts an der Rechtsfolge des § 99 Abs. 2 Satz 3 BewG, wonach auch der Miteigentumsanteil des Ehegatten und Betriebsinhabers kein Betriebsgrundstück ist.

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