RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2026
Aktuell
Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: BMJV schlägt gesetzliche Anpassungen vor
Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Mit dem Gesetzentwurf soll die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts sinkender Bewerberzahlen gesichert werden. Der Gesetzentwurf dient auch der Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG, das die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren bemängelt hatte. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, den Berufszugang zum Anwaltsnotariat leichter und familienfreundlicher zu gestalten. Künftig soll es interessierten Volljuristinnen und -juristen möglich sein, direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen die notarielle Fachprüfung abzulegen. Die hierfür bislang erforderliche Zulassungsfrist von drei Jahren soll entfallen. Auch eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der notariellen Fachprüfung ist vorgesehen, um die Belastung für Bewerberinnen und Bewerber zu verringern. Die bisher erforderliche anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit und Pflegezeit künftig keine Unterbrechungen dieser Berufserfahrung mehr darstellen, nach denen die Frist von Neuem beginnt.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 6. 3. 2026. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Den Gesetzentwurf finden Sie hier, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026 _Modernisierung_Anwaltsnotariat.html?nn=110490.





