RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2026
Aktuell
Verhandlungstermin in Sachen I ZR 289/25 (Videoüberwachung in der Wohnküche)
Der u. a. für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat am 23. 4. 2026, 11.00 Uhr darüber zu entscheiden, ob die heimliche Anfertigung von Videoaufnahmen eines Familienmitglieds in einer privaten Wohnküche gegen die DSGVO oder das deutsche bürgerliche Recht verstößt.
Die Klägerin ist die Mutter der Beklagten zu 1). Der Beklagte zu 2) ist deren Ehemann. Die Parteien bewohnten gemeinsam eine Immobilie der Beklagten, in der die Klägerin eine Wohnung in der oberen Etage und die Beklagten eine Wohnung in der unteren Etage nutzten. Die Klägerin war berechtigt, die Wohnküche der Beklagten zu betreten. Diese Küche überwachten die Beklagten mit einer Videokamera. Im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gegen die Klägerin wegen eines möglichen Diebstahls von Geldmünzen aus der Küche leitete die Beklagte zu 1) Videoaufzeichnungen, auf denen die Klägerin in der Küche zu sehen war, an die Polizei weiter. Die Klägerin behauptet, die Beklagte zu 1) habe die Aufnahmen zudem an eine weitere Tochter der Klägerin und Schwester der Beklagten zu 1) übermittelt.
Das LG Hildesheim hat die Klage auf u. a. Unterlassung und Schmerzensgeld abgewiesen. Die Berufung der Klägerin vor dem OLG Celle ist ohne Erfolg geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Klagebegehren weiter.





