ZfIR 2026, 97

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 AufsätzeElena Holthaus* / Kai Siegfried**

Das herrenlose Grundstück – ein begehrtes Objekt

Herrenlose Grundstücke rücken in letzter Zeit vermehrt in den Fokus, da eine Gruppe von Grundstückserwerbern in diesen eine Marktnische entdeckt hat, in der mit vermeintlich wenig finanziellem Risiko und Einsatz guter Gewinn möglich sein kann. Bei den betroffenen Nachbarn stoßen diese Aktivitäten oft auf Widerstand und in der Lokalpolitik auf Unverständnis. Die zuletzt mehrfach mit Problematiken rund um herrenlose Grundstücke beschäftigten Verfasser geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsfolgen der Herrenlosigkeit und schließen mit Empfehlungen an den Landesfiskus und die beteiligten Kommunen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung – Das herrenlose Grundstück als Geschäftsmodell
  • II. Typische Objekte
  • III. Beschaffung von Informationen über herrenlose Grundstücke
    • 1. Grundbuchamt
    • 2. Katasterbehörden
    • 3. Sonstige Informationsbeschaffung
  • IV. Grundbuch
    • 1. Gegenstand der Eigentumsaufgabe
    • 2. Grundbuchrechtliche Behandlung der Eigentumsaufgabe
    • 3. Aneignungsrecht des Fiskus
    • 4. Verzicht auf das Aneignungsrecht
    • 5. Verzicht des Fiskus auf sein Eigentum – „Niemandes Land“
  • V. Rechtsfolgen des Verzichts
    • 1. „Butterberg“ in Lauenburg/Elbe
    • 2. Allgemeine Folgen des Verzichts
    • 3. Zivilrechtliche Folgen
    • 4. Öffentlich-rechtliche Folgen
    • 5. Polizei- und Ordnungsrecht
  • VI. Auswirkungen auf Erkenntnisverfahren und die Vollstreckung
    • 1. Geltendmachung des dinglichen Anspruchs
    • 2. Aufgabe des Prozesspflegers und Ende der Pflegschaft
    • 3. Vergütung des Prozesspflegers
    • 4. Vollstreckung in ein herrenloses Grundstück
    • 5. Aufgabe und rechtliche Stellung des Eigentumsvertreters
    • 6. Gerichtskosten und Vergütung des Eigentumsvertreters
  • VII. Reformbedarf?
  • VIII. Ausblick
*
*)
Dipl.-Rpfl.in (FH), AG Hamburg-Harburg
**
**)
Dipl.-Rpfl. (FH), AG Hamburg-Harburg und nebenberuflich u. a. Vertreter für herrenlose Grundstücke (§ 787 ZPO)

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