ZfIR 2026, 130

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a; ZVG § 83 Nr. 6, § 100 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 129. Kein Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO bei Nicht-Wohnen des Schuldners oder seines gesundheitlich bedrohten Angehörigen im Zwangsversteigerungsobjekt ZPO§ 765a ZVG§ 83 ZVG§ 100 GGArt. 2 BGH, Beschl. v. 11.12.2025 – V ZB 3/25 (LG Lübeck)BGHBeschl.11.12.2025V ZB 3/25LG Lübeck

Leitsatz des Gerichts:

In einem Zwangsversteigerungsverfahren können Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Schuldners oder seines Angehörigen eine einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO grundsätzlich nicht rechtfertigen, wenn der Schuldner bzw. der Angehörige nicht in dem Versteigerungsobjekt leben.

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