ZfIR 2026, 114

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtErbbauRG § 1 Abs. 3; BGB § 242Änderung der BGH-Rechtsprechung: Zulässigkeit eines sog. Nachbarerbbaurechts ErbbauRG§ 1 BGB§ 242 BGH, Urt. v. 19.12.2025 – V ZR 15/24 (OLG Düsseldorf) +BGHUrt.19.12.2025V ZR 15/24OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erstreckt (sog. Nachbarerbbaurecht); § 1 Abs. 3 ErbbauRG steht dem nicht entgegen (insoweit Aufgabe von Senatsurt. v. 22. 6. 1973 – V ZR 160/71, WM 1973, 999; BGH, Urt. v. 15. 7. 2016 – V ZR 195/15, ZfIR 2016, 687 (LS) = NJW-RR 2016, 1489).
2. Den Parteien eines Vertrags, der auf die Bestellung eines gegen den sachenrechtlichen Typenzwang verstoßenden dinglichen Rechts gerichtet ist, ist es grundsätzlich nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die aus der Nichtigkeit des Rechts und der anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung ergebenden Rechtsfolgen zu berufen.

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