ZfIR 2025, 97

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 195, 199, 902 Abs. 1Kein Beginn der Verjährungsfrist bei Verstoß gegen erbbauvertragliche Pflicht zur Instandhaltung des Gebäudes als fortdauernde Vertragswidrigkeit BGB§ 195 BGB§ 199 BGB§ 902 BGH, Urt. v. 27.09.2024 – V ZR 21/24 (OLG Schleswig)BGHUrt.27.9.2024V ZR 21/24OLG Schleswig

Leitsatz des Gerichts:

Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.

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