ZfIR 2025, 131

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 71, 72 Abs. 1, §§ 81, 83 Nr. 630. Rechtsfolgen des gegen Übergebot eingelegten Widerspruchs ZVG§ 71 ZVG§ 72 ZVG§ 81 ZVG§ 83 LG Münster, Beschl. v. 15.02.2024 – 5 T 523/23 (rechtskräftig; AG Warendorf)LG MünsterBeschl.15.2.20245 T 523/23rechtskräftigAG Warendorf

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein im Versteigerungstermin abgegebenes Gebot bleibt wirksam und erlischt nicht, wenn gegen ein nach dem Gebot abgegebenes Übergebot Widerspruch eingelegt worden ist; einer Begründung des Widerspruchs bedarf es nicht, auch muss das Gericht nicht unmittelbar über den Widerspruch entscheiden.
2. Ein (Über)Gebot ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, wenn es in der Absicht abgegeben worden ist, im Fall des Meistgebots hierauf keine Zahlung zu wollen oder zu können.

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